Die Aufgaben eines hauptamtlichen Bürgermeisters in Nordrhein-Westfalen sind in der Gemeindeordnung für das Land NRW geregelt.
1. Leitung der Stadtverwaltung Der Personalbestand der Stadtverwaltung Bergkamen sah zum Stichtag 01.01.2020 insgesamt 484 Planstellen vor, auf Vollzeitstellen umgerechnet 404 Stellen. Hinzukamen mehr als 150 Honorarkräfte, Auszubildende, befristet Beschäftigte, Praktikanten u.a.. Hinzu rechnen musste man ferner die 37 Stellen des Stadtbetriebes Entwässerung SEB und des Entsorgungsbetriebes EBB. Von der Stadt organisatorisch betreut wurden auch die ca. 200 ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen.
Anders als im Bereich der Wirtschaft sind allerdings ca. 80 bis 85 % der Tätigkeiten einer Kommune in irgendeiner Form verbindlich geregelt. Gesetze und Verordnungen der EU, des Bundes und des Landes sowie Richtlinien, Erlasse und Verfügungen der Aufsichtsbehörden bestimmen den Alltag der Verwaltung, die ja bekanntlich an Recht und Gesetz gebunden ist.
Die Aufgabenpalette einer Stadtverwaltung ist erheblich breiter als die der meisten privaten Unternehmen.
Die Leitung der Stadtverwaltung nahm in meinem Aufgabenspektrum als damaliger hauptamtlicher Bürgermeister mit ca. 70 bis 80 Prozent des Arbeitsumfanges den wichtigsten Platz ein. Die Bewältigung dieser Aufgaben wurde mir durch meine juristische Ausbildung und meine bisherigen beruflichen Verwaltungserfahrungen erleichtert. (=> "Lebenslauf") Zur Verwaltungsleitung gehören im einzelnen u.a.:
Der aktuelle Organisationsplan der Stadtverwaltung Bergkamen mit Stand vom Oktober 2020 findet sich hier als PDF-Datei: --> organigramm-2020.pdf.
Die Stadtverwaltung Bergkamen gliedert sich mit Stand Oktober 2020 in vier Dezernate, 11 Fachämter sowie die Gleichstellungsstelle, den Baubetriebshof und die drei städtischen Eigenbetriebe Entwässerung SEB, Entsorgung EBB und BreitBand Bergkamen BBB. Als Bürgermeister war ich nicht nur Chef der Gesamtverwaltung, sondern leitete in Bergkamen auch selbst das Dezernat I. Dazu gehörten die Bereiche:
Neben den wichtigen Querschnittsbereichen Gleichstellung und Rechnungsprüfung war für mich persönlich von besonderer Bedeutung die Bereiche "Personal, Organisation und EDV" wegen meiner Zielsetzung der => Verwaltungsmodernisierung und der => Verbesserung des Bürgerservices sowie die Bereiche "Wirtschaftsförderung und Tourismus" wegen der für unsere Stadt so wichtigen => Bewältigung des wirtschaftlichen Strukturwandels. Da sich alle Dezernenten bei Urlaub und sonstiger Abwesenheit untereinander vertreten, kam ich regelmäßig dazu, auch eines der anderen Dezernate unmittelbar zu leiten.
3. Vorsitz im Verwaltungsvorstand Alle Dezernenten, die im übrigen ihren Dezernatsbereich selbstständig führen und nach außen vertreten, treffen sich unter Vorsitz des Bürgermeisters einmal wöchentlich zusammen mit dem Leiter Zentrale Dienste und der Leiterin des Bürgermeisterbüros im sogenannten Verwaltungsvorstand (der früheren Dezernenten- oder Beigeordnetenkonferenz), um wichtige Einzelfragen, Planungsvorhaben, Entwicklungsprojekte u.a. zu diskutieren. Bei Bedarf werden andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus den Fachämtern hinzugeholt. Der Verwaltungsvorstand unterstützt nach der Gemeindeordnung den Bürgermeister und wirkt insbesonders bei den Grundsätzen der Organisation der Verwaltung, der Planung besonders bedeutsamer Vorhaben und bei der Aufstellung des Haushaltsplans mit.
Der Verwaltungsvorstand ist das wichtigste Gremium zur gegenseitigen Information und zur Koordinierung innerhalb der Verwaltungsführung.
4. Gesetzlicher Vertreter der Kommune Alle Erklärungen, Bescheide, Verfügungen, Verträge usw., die die Stadt rechtlich binden oder berechtigen - gleich, ob öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich - , ergehen im Namen des Bürgermeisters. Um hierfür die Verantwortung übernehmen zu können, war mein juristisches Studium (=> "Lebenslauf") sehr hilfreich. Zur Funktion des Außenvertreters der Gemeinde gehört auch die Zusammenarbeit mit den Fördermittelgebern und den Aufsichtsbehörden, vom Kreis Unna - hier ist insbesondere die Beteiligung an der regelmässigen Bürgermeister-Konferenz des Kreises zu nennen - über die Bezirksregierung Arnsberg bis zu den Landes- und Bundesministerien und der Europäischen Union. Meine frühere Berufstätigkeit in der Landesverwaltung in Arnsberg und in Düsseldorf (=> "Lebenslauf") sowie die Kontakte aus meinem => überregionalen Engagement insbesondere beim Städte- und Gemeindebund waren dafür gelegentlich recht nützlich. Wichtig waren auch meine regelmäßigen Gespräche mit Vertretern der Wirtschaftsunternehmen vor Ort und mit ansiedlungsinteressierten Investoren von außerhalb sowie die kontinuierliche Kooperation mit den Nachbarkommunen und den in und für Bergkamen tätigen Gesellschaften und Institutionen, wie Wirtschaftsförderungsgesellschaft WFG, den örtlichen Gewerkschaftsorganisationen, der IHK zu Dortmund, der Handwerkskammer Dortmund, Technopark Kamen, Gemeinschaftsstadtwerke GSW, Wohnungsbaugesellschaft UKBS, Lippeverband, Regionalkonferenz Dortmund-Unna-Hamm, Provinzial Versicherung, Gemeindeversicherungsverband GVV, Sparkasse Bergkamen-Bönen usw.
Der Bürgermeister ist kraft Gesetzes Vorsitzender des Rates, des Hauptausschusses und des Wahlausschusses.
Der Hauptausschuss bereitet die Beschlüsse des Rates vor und koordiniert die Arbeit der Fachausschüsse.
Der Bürgermeister legt die Sitzungstermine von Rat und Hauptausschuss fest, bestimmt die Tagesordnung und leitet die eigentliche Sitzung. Gefasste Beschlüsse sind vom Bürgermeister zu überprüfen, ob sie das Wohl der Gemeinde gefährden oder das geltende Recht verletzen; in diesem Fall hat er ein Widerspruchs- und Beanstandungsrecht. Von diesem Recht musste ich während meiner Wahlzeit nicht Gebrauch machen.
6. Repräsentant der Bürgerschaft Der Bürgermeister ist laut Gesetz Repräsentant der Bürgerschaft und des Rates.
Da häufig mehrere Termine und Veranstaltungen zeitgleich stattfinden bzw. bei Terminüberschneidungen Aufgaben der Verwaltungsleitung Vorrang haben, wurde ich bei meiner Repräsentationstätigkeit unterstützt von dem 1. stellvertretenden Bürgermeister Kay Schulte und danach von der 2. stellvertretenden Bürgermeisterin Monika Wernau.
7. Ansprechpartner für die Bürger Zur Aufgabe des Bürgermeisters gehörte auch die mir persönlich sehr wichtige Funktion, Ansprechpartner für Vereine, Gruppen, Organisationen und die gewerbliche Wirtschaft sowie insbesondere auch für einzelne Bürgerinnen und Bürger Bergkamens zu sein. Auf Grund von Anregungen aus der Bevölkerung hatte ich zudem im Eingangsbereich des Rathauses einen "Kummerkasten" für Kritik, Lob, Anregungen oder Beschwerden eingerichtet sowie ein "Beschwerde-Telefon" mit der Rufnummer 02307-965-444 installieren lassen. Dies dient z.B. für Hinweise auf wilden Müll oder Straßenschäden im Stadtgebiet, als Beschwerdetelefon oder auch als Klärungsinstanz, falls jemand nicht weiss, wer im Rathaus für eine bestimmte Frage zuständig ist. Dieses Beschwerdetelefon wurde ergänzt durch die Bergkamen-App für Smartphones, mit der man Meldungen über Missstände im Stadtgebiet sehr einfach mit Fotoaufnahmen und Standortangabe verbinden kann. Auf den städtischen Internetseiten gibt es einen "elektronischen Kummerkasten", der gut genutzt wird. Weiterhin war von mir jede Woche eine feste "Bürgermeister-Sprechstunde" eingerichtet worden. Natürlich empfahl sich im Normalfall schon eine vorherige Terminabsprache.
Als Möglichkeit für neu nach Bergkamen gezogene Bürgerinnen und Bürger, ihre Sorgen, Probleme und Anregungen vortragen zu können, führte ich seit dem Jahr 2000 zwei Mal im Jahr ein "Neubürger-Treffen" durch, zu dem alle neu nach Bergkamen umgezogenen Einwohner eingeladen werden. Seit Anfang 2002 bot ich zudem als weitere Veranstaltungsform in unregelmäßigem Abstand in jedem Ortsteil ein zwangloses Gesprächstreffen ohne feste Tagesordnung unter dem Titel "Bürgermeister vor Ort" an. Ein Teil dieser Termine fand abends statt, der andere Teil wurde von mir vormittags als "Bürgermeister auf dem Markt" während des Donnerstags- oder Samstagsmarktes angeboten.
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